Welche person seine Tätigkeit je freiberuflich hinsichtlich den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag beim zuständigen Finanzamt ergeben. Dieses entscheidet letztlich darüber, ob der Zustand Freiberufler eigentlich gewährt wird. eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin